Anlage
Zu § 2 Abs. 2 der Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung in der
Gemeinde Steinhorst vom 17.03.2004, in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.02.2007
Für die nachfolgend aufgeführten Straßen gilt die erweiterte Straßen-reinigungspflicht gemäß § 2 Abs. 2 der o.g. Satzung.
Gemeindestraßen:
Am Scheidebach
Am Ziegelteich
An der Meierei
Hauptstraße, Haus-Nr. 30, 32, 34
Mühlenbrook
Stutkoppel
Wiesenweg
Zum Hollemoor