Bekanntmachung des Amtes Sandesneben-Nusse für die Gemeinde Nusse
über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Nusse
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nusse hat in ihrer Sitzung am 13.08.2009 beschlossen, für das Gebiet "südlich und östlich angrenzend an das vorhandene Gewerbegebiet Kurzenlandskoppel südöstlich der Landesstraße 220" den Bebauungsplan Nr. 10 aufzustellen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Sandesneben, den 25.02.2010 (L.S.) Amt Sandesneben-Nusse - Der Amtsvorsteher -
gez. Hardtke