H a u s h a l t s s a t z u n g
der Gemeinde Steinhorst für das Haushaltsjahr 2010
Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluß der Gemeindevertretung vom 03.03.2010 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird
1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 665.400 EUR
in der Ausgabe auf 665.400 EUR
2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 257.800 EUR
in der Ausgabe auf 257.800 EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsmaßnahmen auf 83.000 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 1 Stellen
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 300 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v.H.
2. Gewerbesteuer 350 v. H.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung und Eingang die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 erteilen kann beträgt 1.000 EUR.
Steinhorst, den 03.03.2010 (L.S.) Wardius
(stellv. Bürgermeister)